Die
Notarkammer Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Alle
in Berlin zugelassenen Notarinnen und Notare sind Mitglieder der Notarkammer
Berlin. Die Entwicklung der Zulassungszahlen können Sie
hier einsehen.
Die
Aufgaben der Notarkammer werden von ihrem
Vorstand
und der Geschäftsstelle wahrgenommen. Vertreten wird die Notarkammer durch
ihren Präsidenten.
Rechtsstellung
und Aufgaben der Notarkammer Berlin bestimmt die
BNotO
(Bundesnotarordnung)
Die
Notarkammer wacht über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder. Sie unterstützt die
Aufsichtsbehörden
bei ihrer Tätigkeit, fördert die Pflege des Notariatsrechts und setzt sich für
eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notare ein.
Die
Amtspflichten und sonstigen bei der Berufsausübung zu beachtenden Pflichten der
Berliner Notare sind in
Richtlinien
näher bestimmt.
Die
Notarkammer berät ihre Mitglieder in Fragen der Berufsausübung, des
Kostenrechts und der Einhaltung der Berufspflichten. Gemeinsam mit den anderen
deutschen Notarkammern unterhält sie das
Deutsche
Notarinstitut in Würzburg, das allen Notaren wissenschaftlich fundierten Rat
zur Unterstützung der notariellen Tätigkeit erteilt.
Die Notarkammern des
Anwaltsnotariats haben die
Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats gebildet.
Die
Notarkammer bearbeitet Beschwerden von Urkundsbeteiligten, die mit der Arbeit
des Notars nicht einverstanden sind. Beschwerdeverfahren sind aber nicht auf die
Durchsetzung möglicher Ansprüche der Beteiligten gegen den Notar gerichtet.
Die Notarkammer darf die Beteiligten auch nicht rechtlich beraten.
Weisungen
zu bestimmten Amtshandlungen darf nicht die Notarkammer, sondern das Landgericht
den Notaren erteilen. Diese Zuständigkeit liegt
nach § 15 Abs. 2 der Bundesnotarordnung beim Landgericht.
Für die
Überprüfung von Kostenrechnungen auf Ersuchen von Urkundsbeteiligten ist die
Notarkammer nicht zuständig.
Kostenbeschwerden
können nur beim Landgericht Berlin, 82. Zivilkammer, Littenstr. 12-17, 10179
Berlin erhoben werden.
Die
Notarkammer schließt für ihre Mitglieder eine ergänzende
Haftpflichtversicherung
und eine
Vertrauensschadenversicherung ab.