Aufsichtsbehörden
Berliner Aufsichtsbehörden sind der Präsident des Landgerichts Berlin, die Präsidentin des Kammergerichts und die Senatsverwaltung für Justiz.
Die Zuständigkeit dieser Behörden ist geregelt in der Allgemeinen Verfügung über Angelegenheiten der Notare (AVNot) vom 30.05.2006 (ABl. S. 2007), geändert durch die Verwaltungsvorschriften zur Änderung der AVNot vom 18.05.2007 (ABl. S. 1490). Die Änderung betrifft die Ausschreibungen in den Jahren 2007 bis 2010, vgl. I. 1. (5).