Versicherungen
Jeder Notar muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro abschließen. Ohne eine solche Versicherung verliert er seine Notarzulassung. An die Mindestversicherung schließt sich die von der Notarkammer abgeschlossene sogenannte Gruppenanschlussversicherung mit einer Versicherungssumme von nochmals 500.000 Euro an. Damit ist jeder Notar im Einzelfall mindestens i.H.v. 1.000.000 Euro versichert.
Schäden, die durch eine wissentliche Pflichtverletzung eines Notars verursacht werden, sind nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Für diese Fälle unterhält die Notarkammer eine Vertrauensschadenversicherung.