Hat ein Notar im Laufe des Jahres „a“ Nummern vergeben oder eine Urkundsnummer nicht vergeben, stimmt die Summe der Urkundsgeschäfte nicht mit der letzten laufenden Urkundsnummer des Jahres überein. In diesem Fall ist ein klarstellender Vermerk sinnvoll.
Die Angaben über die Zahl der Einnahmen und Ausgaben im Verwahrungsbuch gemäß Muster 7 wird in der kommenden Novelle der DONot voraussichtlich entfallen.