Kostenbeschwerde

 

Die Kostenbeschwerde ist in §§ 156, 157 der Kostenordnung (KostO) geregelt. Es handelt sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Eine anwaltliche Vertretung ist möglich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. In dem Beschwerdeverfahren werden auch solche Einwände geprüft, die sich bereits gegen die Entstehung der Kostenforderung dem Grunde nach richten.