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Fachinformationen Pflichtpublikationen |
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Als Pflichtpublikation gem. § 32 BNotO haben die Berliner Notare zu halten: Bundesgesetzblatt Teil I, Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt, Amtsblatt von Berlin und die DNotZ.Das Halten der Pflichtpublikationen i. S. v. § 32 BNotO kann nach Ansicht der 86. Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer grundsätzlich auch durch Abruf aus dem Internet erfolgen, wenn Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die fortlaufende Aktualisierung der Texte gewährleistet sind. Neben dem Bezug über das Internet sei aber zusätzlich ein Ausdruck oder eine Speicherung der Daten auf CD-Rom, Disketten oder Festplatte erforderlich, damit der Notar seiner Aufbewahrungspflicht nachkommen könne. Zu den Einzelheiten hat die BNotK in dem Rundschreiben 27/2003 Stellung genommen. Im Internet können die Pflichtpublikationen wie folgt abgerufen werden: Bundesgesetzblatt Teil I beim Bundesanzeiger Verlag (www.bundesanzeiger.de), Leseberechtigung kostenlos, umfassender Zugriff im Abonnement. Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt und Amtsblatt von Berlin beim Kulturbuchverlag (www.kulturbuch-verlag.de), laufende Ausgaben kostenlos, Gesamtausgabe im Abonnement.
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