Vertrauensschadenversicherung
Wissentliche Pflichtverletzungen sind vom Versicherungsschutz der von jedem Notar abzuschließenden Haftpflichtversicherung ausgenommen.
Daher haben die Landesnotarkammern, so auch die Notarkammer Berlin, eine sog. Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen. Die Notarkammer ist lediglich formell Versicherungsnehmer. Materiell ist der noch nicht bekannte Geschädigte versichert. Die Notarkammer nimmt als Versicherungsnehmer treuhänderisch die Rechte des versicherten Geschädigten gegenüber dem Versicherer wahr.
Ansprechpartner eines durch wissentliche Pflichtverletzung eines Notars Geschädigten ist daher die Notarkammer. Die Notarkammer veranlasst nach Prüfung des Sachverhalts ggf. eine Schadenmeldung bei dem Vertrauensschadenversicherer. Die weitere Bearbeitung eines Schadensfalls übernimmt der Notarversicherungsfonds - Einrichtung der deutschen Notarkammern - der in Köln in Zusammenarbeit mit der Notarkammer, in der Regel mit der Sachverhaltsaufklärung befasst ist.
Schäden werden von der Vertrauensschadenversicherung für jeden Versicherungsfall bis zum Betrag von 250.000,00 Euro ersetzt. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres von einem Notar vorsätzlich verursachten Schäden sind auf 1.000.000,00 Euro begrenzt.