Notarversicherungsfonds - Einrichtung der deutschen Notarkammern -
Vorsätzlich verursachte Schäden werden von der Vertrauensschadenversicherung für jeden Versicherungsfall bis zum Betrag von 250.000,00 Euro ersetzt. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres von einem Notar vorsätzlich verursachten Schäden sind auf 1.000.000,00 Euro begrenzt.
Zur Wahrung des Ansehens des Notarstandes unterhalten die Landesnotarkammern einen Fonds, aus dem ohne rechtliche Verpflichtung bei Schäden aus vorsätzlichen Handlungen Leistungen erbracht werden können, wenn der Schaden auf andere Weise, insbesondere durch die Vertrauensschadenversicherung, nicht gedeckt ist. Nähere Einzelheiten finden Sie auf den Web-Seiten des Notarversicherungsfonds.