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Ausschreibung von Notarstellen im Land Berlin

Die Senatsverwaltung für Justiz hat im Amtsblatt von Berlin vom 11.11.2011 (ABl. Nr. 50/2011, S. 2764) 30 Notarstellen ausgeschrieben. Den Wortlaut der Ausschreibung finden Sie hier (bitte anklicken). Die Bewerbungsfrist läuft am 23. Dezember 2011 ab.

Weitere Informationen und Bewerbungsformulare sind bei der Präsidentin des Kammergerichts, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Zimmer 40, erhältlich oder unter www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/notar/formulare.html abrufbar. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist gebührenpflichtig.


Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 müssen Bewerber um ein Notaramt nach Bestehen der notariellen Fachprüfung nachweisen, dass sie 160 Stunden Praxisausbildung bei einem Notar durchlaufen haben. Einzelheiten zu dieser Praxisausbildung und zu der möglichen Verkürzung auf bis zu 80 Stunden regelt in Berlin die Ausbildungsordnung vom 16.03.2011, die im Amtsblatt Nr. 23 am 03.06.2011 veröffentlicht wurde. Den Text der Ausbildungsordnung finden Sie hier.

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 wird der Ausbildungsnotar auf schriftlichen Antrag des Bewerbers von der Notarkammer bestimmt. Einen Mustertext für den entsprechenden Antrag finden Sie
hier. Dabei ist erwünscht, dass der Bewerber den Ausbildungsnotar selbst vorschlägt; die Wahl eines Notars aus der eigenen Sozietät ist unbedenklich.

Die Praxisausbildung kann nach Maßgabe des § 6 der Ausbildungsordnung verkürzt werden. Textbausteine für entsprechende Verkürzungsanträge finden Sie
hier.

Soweit die Verkürzung wegen in Eigenschaft als Notarvertreter oder Notariatsverwalter durchgeführter Urkundsgeschäfte gem. § 6 Abs. 2 der Ausbildungsordnung beantragt wird, ist eine Bescheinigung beizufügen, für die wir den hier herunterzuladenden Vordruck vorgesehen haben.


Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer hat am 01.01.2010 seine Arbeit aufgenommen. Nähere Informationen zu dem Prüfungsamt und zu den Einzelheiten der notariellen Fachprüfung finden Sie auf der Internetseite des Prüfungsamtes: www.pruefungsamt-bnotk.de.


Die Bestellung zum Anwaltsnotar im Land Berlin wird zukünftig vom Bestehen einer notariellen Fachprüfung abhängig sein. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz zur Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat vom 02.04.2009, das Sie hier finden.


Informationen der Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats zum Zugang zum Anwaltsnotariat können Sie hier finden.


Ausschreibungen von Notarstellen werden durch die Senatsverwaltung für Justiz im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht. Zuständig für die Auswahl der Bewerber ist die Notarabteilung bei der Präsidentin des Kammergerichts. Nähere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.


Grundlage für die Bestellung von Notarinnen und Notaren ist die Allgemeinen Verfügung über Angelegenheiten der Notare (AVNot), zuletzt geändert am 05.09.2011 (ABl. S. 2155), die Sie hier finden.
 

 


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